Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
Dr. Niederhut und Partner führen die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin und sind ermächtigt, das gesamte Spektrum arbeitsmedizinischer Leistungen zu erbringen.
Insbesondere werden Leistungen gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnun (ArbMed VV) erbracht (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel für schweren Atemschutz, Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten, Höhentauglichkeit, Bildschirmarbeitsplatz, etc.).
Daneben sind wir ermächtigte Strahlenschutzärzte und erbringt gemäß § 60, 61, 63 der Strahlenschutzverordnung alle notwendigen Untersuchungen (Strahlenschutz-Erst- und Nachuntersuchungen).
Dr. Niederhut und Partner führen das gesamte Leistungsspektrum der Arbeitsmedizin durch, das im Arbeitsschutzgesetz definiert ist. Dazu gehören gem. der DGUV 2 die Grundbertreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung von Betrieben (vom Kleinbetrieb bis zu mittelständischen Unternehmen). Dies schliesst arbeitsmedizinische Leistungen wie Betriebsbegehungen, die Beteiligung an Arbeitsausschusssitzungen, Beratungen des Betriebes im Hinblick auf die Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie) vor Ort ein.
